Energieausweis für Eigentümer und Käufer – verständlich erklärt
Der Energieausweis informiert darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Energiekosten langfristig zu erwarten sind. Für Eigentümer, Verkäufer und Kaufinteressenten stellt er eine zentrale Entscheidungsgrundlage dar – insbesondere beim Hauskauf oder Wohnungsverkauf.
Rechtliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es verpflichtet Eigentümer dazu, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bereits in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden.
Für Käufer bietet der Energieausweis Transparenz: Er ermöglicht einen realistischen Vergleich verschiedener Immobilien und hilft dabei, zukünftige Heiz- und Energiekosten besser einzuschätzen. Gleichzeitig lassen sich mögliche Sanierungsmaßnahmen frühzeitig erkennen.
Welche Art von Energieausweis ist erforderlich?
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Verbrauchsorientierter Energieausweis:
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Diese Variante ist häufig bei bestehenden Mehrfamilienhäusern zulässig, spiegelt jedoch auch das individuelle Nutzerverhalten wider.
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Bedarfsorientierter Energieausweis:
Ermittelt den energetischen Zustand des Gebäudes anhand objektiver Faktoren wie Baujahr, Dämmstandard, Heizungsanlage und Fenster. Für Käufer ist dieser Ausweis besonders aussagekräftig, da er unabhängig vom bisherigen Heizverhalten ist.
Welche Ausweisart erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr und vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Eine fachkundige Prüfung schützt Eigentümer vor rechtlichen Risiken und sorgt für Planungssicherheit beim Verkauf.
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