Schornsteinfegerbetrieb Frühling

Rauchmelder sind Lebensretter


Rauchwarnmelder im Haushalt

Kurze Infos, klare Empfehlungen, wichtige Pflichtbereiche auf einen Blick.

Warum Rauch so gefährlich ist

Bei Bränden ist Rauch die größte Gefahr. Die meisten Brandopfer kommen nicht durch das Feuer ums Leben sondern durch Rauchgase. Rauch breitet sich sehr schnell aus füllt Räume innerhalb kurzer Zeit und nimmt die Sicht. Besonders im Schlaf wird Rauch oft nicht wahrgenommen.

Schon nach kurzer Zeit kann eine Rauchvergiftung lebensgefährlich sein. Rauchwarnmelder können in dieser frühen Phase entscheidend sein da sie rechtzeitig alarmieren.

Merke Ein Rauchwarnmelder hilft nur wenn er richtig sitzt und funktioniert.

Gesetzliche Vorgaben

In Wohngebäuden sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen in Schlafräumen Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden die als Fluchtwege dienen. Flure sind in der Regel der Weg ins Freie oder zum Treppenraum und zählen daher zu den wichtigsten Bereichen.

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit liegt in der Regel beim Nutzer der Wohnung sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Pflichtbereiche

Schlafräume, Kinderzimmer, Flure als Fluchtwege.

Zusätzlicher Schutz

Weitere Melder in Wohn und Arbeitsbereichen können sinnvoll sein wenn der Grundriss groß ist.

Wie Rauchwarnmelder funktionieren

Rauchwarnmelder reagieren auf Rauchpartikel in der Luft. Gelangt Rauch in das Gerät wird ein Sensor ausgelöst und ein lauter Warnton abgegeben. Dieser Alarm soll Personen im Gebäude rechtzeitig warnen.

Montage und Platzierung

Rauchwarnmelder werden mittig an der Decke montiert. In Wohnungen mit mehreren Etagen sollte sich mindestens ein Gerät pro Etage befinden. Zusätzlich gehören Rauchwarnmelder in Schlafräume Kinderzimmer und in Flure die als Fluchtwege genutzt werden.

In Küchen und Bädern sind spezielle Geräte sinnvoll um Fehlalarme durch Dampf oder Kochdünste zu vermeiden. Der Alarm sollte in allen Aufenthaltsbereichen gut hörbar sein.

Wartung und Kontrolle

  • Mindestens monatlich mit der Prüftaste testen
  • Nicht überstreichen nicht verdecken nicht bekleben
  • Bei Batteriewarnung zeitnah wechseln

Worauf beim Kauf zu achten ist

  • Zulassung nach DIN EN 14604
  • Optisches Detektionsverfahren
  • Akustische Warnung bei schwacher Batterie
  • Prüftaste zur Funktionskontrolle
  • Möglichkeit zur Vernetzung mehrerer Geräte
  • Sonderlösungen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung

Eigentümer tragen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ausstattung. Käufer erkennen an vorhandenen Rauchwarnmeldern ob grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Wenn Sie Fragen zu Auswahl Montage oder Wartung haben melden Sie sich gerne.